Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung des AI Act
Die europäische KI-Verordnung gilt für jedes Unternehmen, das künstliche Intelligenz nutzt, auch wenn es sie nicht selbst entwickelt hat. Wir ermitteln die Pflichten, die für Sie gelten, setzen sie um, dokumentieren sie und übergeben Ihnen die Unterlagen, die das belegen.
Fall schildernDie KI, die Sie schon im Haus haben
Der größte Teil der künstlichen Intelligenz in einem Unternehmen wurde nie als KI eingekauft. Sie kam bereits aktiviert in Software, die längst bezahlt war, und niemand hat sie als Projekt erfasst. Hier steckt sie oft, ohne dass sie je bewertet wurde:
- Die automatische Vorauswahl von Lebensläufen in der HR-Software
- Das Lead- oder Kundenscoring im CRM
- Die Anomalie- und Betrugserkennung im ERP
- Der Assistent, der in der Office-Suite mitgeliefert wird
- Der Kundenservice-Chatbot auf der Website
- Die Empfehlungsengine im Onlineshop
Jedes dieser Systeme hat eine Risikostufe und damit verbundene Pflichten. Für manche gilt gar keine. Andere fallen unter Anhang III der Verordnung und verlangen technische Dokumentation, menschliche Aufsicht und Protokollierung. Welches System in welche Gruppe gehört, lässt sich nicht einfach annehmen: Es muss klassifiziert werden.
So gehen wir vor
Vier Schritte, sechs bis acht Wochen, je nachdem, wie viele Systeme geprüft werden.
Wir finden die KI, die Sie schon nutzen
Auch die, die in Software von Drittanbietern steckt. Mit reinem Lesezugriff auf Ihre Systeme und Gesprächen mit den Abteilungen, die sie nutzen.
Wir klassifizieren jedes System
Nach den Kriterien der Verordnung: welches Risiko es hat, welche Pflichten daraus folgen, mit welchen Berechtigungen und Schnittstellen es arbeitet und ob eine bereits verbotene Nutzung vorliegt.
Wir setzen die Pflichten um
Eine schriftliche Nutzungsrichtlinie, die zu Ihrer Arbeitsweise passt, Verfahren für Lieferanten und Vorfälle, menschliche Aufsicht für jedes einzelne System und schriftlich benannte Verantwortliche.
Sie erhalten die Dokumentation
Datiert, geordnet und zu jeder Aussage mit den Nachweisen dessen, was geprüft wurde. Dazu eine jährliche Überprüfung, damit alles aktuell bleibt.
Wenn Sie lieber mit etwas Kürzerem anfangen: Es gibt eine erste Phase von zwei bis drei Wochen, die mit einem Risikobericht endet. Er zeigt, welche KI Sie nutzen, welche Pflichten Sie heute nicht erfüllen und was davon mit Bußgeldern belegt ist. Die Pflichten werden darin ermittelt, aber noch nicht umgesetzt.
Wofür Sie die Dokumentation brauchen
Die Unterlagen landen nicht in der Schublade. Sie sind das, was Sie vorlegen, wenn jemand nachfragt.
- KI-Fragebögen beantworten, die Ihnen Kunden schicken
- Auf eine Anfrage der Behörde mit fertiger Dokumentation reagieren
- Nachweise für eine Due Diligence oder eine Lieferantenqualifizierung liefern
- Sie in Ausschreibungen einreichen, die das verlangen
- Der Geschäftsführung oder dem Aufsichtsrat sagen können, welche KI im Einsatz ist und wer dafür verantwortlich ist
- Die Fristen der Verordnung ohne Hektik und ohne Bußgelder einhalten
Was gilt ab wann?
Der Zeitplan hat sich im Juli 2026 geändert: Die Verordnung (EU) 2026/1744, der digitale Omnibus zur KI, hat die Regeln für Hochrisiko-Systeme verschoben, die für August 2026 vorgesehen waren. Alles andere bleibt, wie es war.
| Datum | Was gilt |
|---|---|
| Feb. 2025 | Verbotene Praktiken und die Pflicht, Teams im Umgang mit KI zu schulen. Bereits verbindlich. |
| Aug. 2025 | Pflichten für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck. Bereits verbindlich. |
| Aug. 2026 | Transparenz: darauf hinweisen, dass man mit einer KI spricht, und generierte Inhalte kennzeichnen. Bereits verbindlich. |
| Dez. 2026 | Neue Verbote zu nicht einvernehmlichen sexuellen Inhalten und Darstellungen von Kindesmissbrauch. |
| Dez. 2027 | Hochrisiko-Systeme nach Anhang III: Personalwesen, Kredit und Versicherung, Bildung, Biometrie und Zugang zu grundlegenden Diensten. |
| Aug. 2028 | KI in Produkten, für die bereits eigene Sicherheitsvorschriften gelten. |
Die Verschiebung hat an den Anforderungen nichts geändert, nur daran, ab wann sie durchgesetzt werden können. Bei den schwersten Verstößen reichen die Bußgelder bis zu 7 % des weltweiten Jahresumsatzes.
Häufige Fragen
Gilt die Verordnung für mich, wenn ich nur Tools von Drittanbietern nutze?
Wenn die Hochrisiko-Regeln auf Dezember 2027 verschoben wurden, kann ich dann warten?
Müssen die Systeme während der Prüfung abgeschaltet werden?
Ersetzt das die DSGVO?
Wer führt die Arbeit durch?
Was kostet das?
Sollen wir uns Ihren Fall gemeinsam ansehen?
Schreiben Sie uns, welche Systeme Sie nutzen und in welchen Prozessen. Wir sagen Ihnen, wo Sie anfangen sollten und welchen Umfang die Arbeit hätte.
